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   BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10   

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BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10 (https://dejure.org/2011,19412)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10 (https://dejure.org/2011,19412)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2011 - 26 W (pat) 87/10 (https://dejure.org/2011,19412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Simon Weber/WEBER" - zur Beurteilung der prägenden Wirkung eines Markenbestandteils in Marken, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind - Warenidentität - unterstellte durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Simon Weber/WEBER" - zur Beurteilung der prägenden Wirkung eines Markenbestandteils in Marken, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind - Warenidentität - unterstellte durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verwechselungsgefahr zwischen den eingetragenen Marken "WEBER" und "Simon Weber" im Fall zweier Weinvertriebsunternehmen; Anforderungen an das Vorliegen einer überdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft von eingetragenen Marken

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Simon Weber/WEBER" - zur Beurteilung der prägenden Wirkung eines Markenbestandteils in Marken, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind - Warenidentität - unterstellte durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Simon Weber/WEBER" - zur Beurteilung der prägenden Wirkung eines Markenbestandteils in Marken, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind - Warenidentität - unterstellte durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Simon Weber/WEBER" - zur Beurteilung der prägenden Wirkung eines Markenbestandteils in Marken, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind - Warenidentität - unterstellte durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Auszugehen ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ferner stets von der registrierten Form der Marken, die für den markenrechtlichen Schutz maßgeblich ist, und von dem durch diese Form vermittelten Gesamteindruck, wobei eine zergliedernde und analysierende Betrachtungsweise zu vermeiden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2007, 700, 701, Nr. 35 - HABM/ Shaker; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 23 - Schuhpark).

    Die Prägung des Gesamteindrucks einer mehrteiligen Marke durch einen einzelnen Markenbestandteil setzt voraus, dass die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2007, 700, 702, Nr. 42 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2000, 233, 234 - RAUSCH/ELFI RAUCH).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Die von der Widersprechenden vertretene gegenteilige Rechtsauffassung kann sich auch nicht auf die von ihr zitierte "Thomson Life"-Entscheidung des EuGH (GRUR 2005, 1042) stützen, da der EuGH insoweit für den besonderen Fall der Kollision von aus Namen bestehenden Marken mit seinem Urteil in der Rechtssache "Barbara Becker/Becker" (a. a. O.) besondere rechtliche Beurteilungsgrundsätze vorgegeben hat, die der Entscheidung im vorliegenden Fall zugrunde gelegt worden sind.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist dabei nicht auf den Standpunkt eines flüchtigen, dem angesprochenen Verkehr zugehörigen Adressaten der Zeichen abzustellen, sondern auf denjenigen eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betroffenen Art von Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; GRUR Int. 1999, 734, 736, Nr. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist dabei nicht auf den Standpunkt eines flüchtigen, dem angesprochenen Verkehr zugehörigen Adressaten der Zeichen abzustellen, sondern auf denjenigen eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betroffenen Art von Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; GRUR Int. 1999, 734, 736, Nr. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Auszugehen ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ferner stets von der registrierten Form der Marken, die für den markenrechtlichen Schutz maßgeblich ist, und von dem durch diese Form vermittelten Gesamteindruck, wobei eine zergliedernde und analysierende Betrachtungsweise zu vermeiden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2007, 700, 701, Nr. 35 - HABM/ Shaker; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 23 - Schuhpark).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist dabei nicht auf den Standpunkt eines flüchtigen, dem angesprochenen Verkehr zugehörigen Adressaten der Zeichen abzustellen, sondern auf denjenigen eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betroffenen Art von Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; GRUR Int. 1999, 734, 736, Nr. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94

    "Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren

  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
  • OLG Köln, 01.09.2006 - 6 U 15/06

    Vertrieb von Schulbüchern (Lernhilfen) unter der Bezeichnung "Schlaufuchs" bzw.

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs.

  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
  • BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 23/06

    Verwechslungsgefahr zwischen dreidimensionalen Marken - Longneck-Flasche

  • BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
  • BPatG, 30.04.2020 - 30 W (pat) 507/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "HUGOMOFELL (Wort-Bild-Marke)/HUGO (Unionswortmarke)"

    Vielmehr wird er zur Unterscheidung den weiteren - "individuelleren" - Namensbestandteil mit heranziehen und benennen (vgl. [jeweils zu häufig vorkommenden Nachnamen] BPatG, 25 W (pat) 30/08 - Müller-Burzler/müller; BPatG, 26 W (pat) 87/10 - Simon Weber/WEBER; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 444).
  • BPatG, 24.03.2022 - 25 W (pat) 528/21
    Die von ihr zur Begründung genannten Fundstellen (EuGH C-51/09 P - Barbara Becker; BPatG 26 W (pat) 87/10; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rn. 1111) betreffen jedoch die Frage der Prägung des Gesamteindrucks einer Marke bestehend aus einem Vor- und einem Nachnamen.
  • BPatG, 31.07.2023 - 26 W (pat) 514/22
    Im Vordergrund steht vielmehr die Namensfunktion bzw. der schottische oder irische Familienname "Mc Raven", der als solcher durchschnittlich kennzeichnungskräftig ist (vgl. BPatG 30 W (pat) 516/18 - Andreas Heinz Knoche Bestattungen/Heinz Knoche Bestattungen; 26 W (pat) 87/10 - Simon Weber/WEBER).
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